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Institutioneller Rassismus verletzt die Menschen- und Kinderrechte eines ukrainischen Kindes in Berlin, Deutschland

Berlin, Deutschland - 25. Februar 2024 -

Der tubman.network e.V., ein Dachverband von Schwarzen Organisationen in Deutschland, der sich unter anderem der Unterstützung von Menschen mit afrikanischer und afro-diasporischer Herkunft widmet, die aus der Ukraine und anderen konflikt-geplagten Regionen geflohen sind, macht auf das Schicksal eines ukrainischen Kindes aufmerksam, dem lebenswichtige medizinische Versorgung verweigert wird und das zusätzlich von einer Abschiebung bedroht wird.

Diese Entscheidungen stehen im Widerspruch zu von Deutschland ratifizierten internationalen Konventionen. Die Kinderrechtskonvention (CRC), von Deutschland am 5.4.1992 unterzeichnet, betont das Recht jedes Kindes auf das höchstmögliche Gesundheitsniveau (Artikel 24) und den Schutz vor Diskriminierung (Artikel 2).

Während ukrainische Staatsbürger:innen weißer Hautfarbe in Deutschland richtigerweise Schutz und medizinische Versorgung genießen, wird an Hand des Beispiels des kleinen Jungen festgestellt, dass noch immer einige Ukrainer:innen mit dunkler Hautfarbe rassistisch motiviert entrechtet sind.

Der fast dreijährige Junge, ein ukrainischer Staatsbürger, floh 2022 mit seinen Eltern aus der vom Krieg zerrütteten Region und suchte in Deutschland Zuflucht. Ihm wurde seitdem die Familienversicherung in der DAK verweigert, was als Konsequenz hat, dass zwei dringend notwendige Operationen bisher nicht durchgeführt werden konnten, die seine Fähigkeit zu gehen und zu hören erheblich verbessern würden - grundlegende Fähigkeiten, die er aufgrund seines Gesundheitszustands bisher nicht vollständig entwickeln konnte.

Eine Vielzahl medizinischer ExpertInnen haben bestätigt, dass die Fähigkeit des Jungen, sprechen zu lernen, von seiner Hörfähigkeit abhängt, doch die Krankenhäuser in Berlin haben seinen Zustand nicht als dringliche medizinische Versorgung eingestuft, womit er weiterhin auf die Eingriffe warten muss. Die Kinderärztin und Neuropädiaterin Dr. Akosua Sarpong-Bengelsdorf betont die Notwendigkeit der baldigen HNO-Operation, um ihm Fortschritte in der Sprachentwicklung zu ermöglichen. Ohne ein gut funktionierendes Gehör wird er durch die Sprachentwicklungsstörung von einer permanenten Behinderung bedroht sein.

Zur Verzweiflung der Familie haben sie einen 14-seitigen Brief von der zuständigen Richterin des Berliner Verwaltungsgerichts erhalten (11.03.2024), der die von der Ausländerbehörde getroffenen Entscheidung einer Abschiebung bestätigt, obwohl beide Eltern hochqualifizierte Fachkräfte sind. Der Vater, Physiker in der industriellen Automatisierung, hat zudem ein bestehendes Stellenangebot von einem renommierten Unternehmen mit einem Jahresgehalt von 65.000 Euro, was den Widerspruch in der Haltung Deutschlands zur Bewältigung des hiesigen Fachkräftemangels verdeutlicht.

"Die Behandlung dieses kleinen ukrainischen Jungen und seiner Familie ist zutiefst besorgniserregend, beschämend und macht die ungleiche Behandlung zwischen weißen und nichtweißen geflüchteten Menschen überdeutlich ", sagte Amal Abbass, Geschäftsführerin von tubman.network e V und aktuelle Berliner Frauenpreisträgerin. "Wir fordern die Behörden auf, ihre Entscheidung schnellstmöglich zu überdenken und der Familie die dringend benötigte Unterstützung und Fürsorge zukommen zu lassen. Es gibt keinen Anhalt, dass der Beschluss des Rates der Europäischen Union, Paragraph 24, nicht auch auf dieses Kind und seine Familie angewendet werden kann. Die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft endet im Dezember dieses Jahres, aber wir stehen hier noch ganz am Anfang und kämpfen um Basisrechte.”

Am 19.10. 2023 wurde die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes basierend auf der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz bis zum 4. März 2025 beschlossen. Dies dient einem einheitlichen Status für geflüchtete Menschen und Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz.

Die Situation der Familie illustriert die institutionellen Diskriminierungen und Herausforderungen, von denen Menschen mit afrikanischer und afro-diasporischer Herkunft noch immer in Deutschland betroffen sind, die auch durch den 2023 veröffentlichten FRA Bericht “Being Black in the EU” deutlich wurden. Besonders betroffen sind hiervon Kinder, denen aufgrund bürokratischer Zwickmühlen grundlegende Rechte und Dienstleistungen verweigert werden.

tubman.network e.V. setzt sich entschlossen für die Rechte und Unterstützung dieser marginalisierten Gemeinschaften ein und ruft andere Organisationen und Menschen auf, sich ihnen aktiv anzuschließen.

Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. med. Robel Hailemariam

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Amal Abbass:
Geschäftsleitung von tubman.network e.V.
Tel.: +49 172 3411638
[email protected] [email protected]

Website: tubman.network