Unsere Aufgaben & Ziele

Gemäß unserer Satzung sind unsere Aufgaben wie folgt definiert:


a) Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Geflüchtete, Vertriebene, Umsiedler, Hinterbliebene von Kriegsopfern, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, zivile Opfer und Behinderte sowie die Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO). Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung und Durchführung von karitativen Notmaßnahmen zur Sicherstellung von Ernährung und Kleidung, psychologische und psychotherapeutische Beratung, Hilfe bei Behördengängen und Wohnungssuche, die Durchführung von Sprachkursen sowie die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Probleme der Betroffenen und die Durchführung von Aufklärungsarbeit, Schulungen, Workshops und Veröffentlichungen zu Fragen des diskriminierungsfreien Zusammenlebens von Menschen mit unterschiedlicher sozialer, kultureller, religiöser und geographischer Herkunft sowie unterschiedlicher sexueller Orientierung und Weltanschauung.

b) Die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO). Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Forschungen und Meinungsumfragen mit gesellschaftspolitischer Ausrichtung zum Wohle der Allgemeinheit und die Veröffentlichung und Verbreitung von Forschungsergebnissen.

c) Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2, Satz 1 Nr. 4 AO). Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Einrichtung und Führung von Kindergärten, die Organisation und Durchführung regelmäßiger Jugendtreffs, die Organisation und Durchführung von Nachhilfeangeboten, die Organisation und Durchführung von Seminaren und Kursen zur Studien- und Berufsorientierung, die kostenlose Beratung bei Bewerbungen, die kostenlose Beratung bei der Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Organisation und Durchführung von Mentorenprogrammen.

d) Die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO). Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Lesungen, Vorträgen, Seminaren, Workshops, Schulungen, Kursen, Informationsveranstaltungen, Gesprächskreisen sowie die Bereitstellung von Literatur und Medien zur Kunst- und Kulturgeschichte, Gegenwart und Zukunft von People of Colour.

e) Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO). Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Vorträgen, Seminaren, Kursen, Schulungen, Lehrgängen, Informationsveranstaltungen, Gesprächskreisen innerhalb des Vereins und bei anderen freien Trägern über die Lebenswirklichkeit von People of Colour.

f) Die Förderung der Völkerverständigung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Gedankens der Völkerverständigung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 AO). Dieser Zweck wird insbesondere durch die Teilnahme an und die Organisation von Kongressen, Netzwerkveranstaltungen, Publikationen und anderen Veranstaltungen sowie Kommunikationsaktivitäten erreicht, um verschiedene Akteure und insbesondere wirtschaftliche, soziale und politische Entscheidungsträger, Führungskräfte und Vertreter der Zivilgesellschaft zusammenzubringen und sie für eine nachhaltige, inklusive und partizipative Planung (z.B. in Gesetzgebungsverfahren, Stadtplanung) zu motivieren und zu engagieren, die Menschen mit Migrations- oder Rassismuserfahrungen einbezieht, Segregation entgegenwirkt und sichere Flucht- und öffentliche Räume für alle gewährleistet.

g) Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2, Satz 1 Nr. 15 AO). Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Schulungen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen insbesondere zur Stärkung der Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstverantwortung von Regionen, Gemeinden und Menschen des globalen Südens, zur ökologischen und ökonomischen Ressourcennutzung sowie durch den Auf- und Ausbau von Kindertagesstätten, die Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern und die Teilnahme an und Organisation von Kongressen, Netzwerkveranstaltungen, Publikationen und sonstigen Veranstaltungen sowie Kommunikationsmaßnahmen, um über die Einflüsse der Globalisierung auf Länder des globalen Südens und deren Menschen aufzuklären und entwicklungspolitische Entscheidungsträger zur sozialen Verantwortung zu motivieren.

f) Der Verein kann zur Verwirklichung seiner ideellen Zwecke auch als Fundraising-Organisation im Sinne des § 58 AO, insbesondere für Auslandsprojekte, tätig werden.

UNSERE ZIELE

In Übereinstimmung mit unserer Satzung sind die Ziele des Vereins:
  • AfrikanerInnen, Schwarze Menschen afrikanischer und afro-diasporischer Herkunft, Indigene und People of Color zu stärken und zu vernetzen
  • die afrikanische Diaspora mit dem afrikanischen Kontinent zu verbinden
  • durch die Aktivitäten des Vereins zu einer inklusiven Gesellschaft beizutragen
  • die rassistische Diskriminierung im Sinne von Artikel 1 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu bekämpfen
 

SELBSTLOSIGKEIT: VERWENDUNG DER MITTEL

Unser Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet; die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen. Bei Ausgaben und Vergütungen wird auf Fairness geachtet, es darf keine Bevorzugung geben. Forschungsergebnisse müssen unverzüglich offengelegt werden. Organmitglieder können eine angemessene Vergütung erhalten, die vom Aufsichtsrat oder den stimmberechtigten Mitgliedern festgelegt wird, sowie eine Erstattung von Auslagen im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften.

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